von Susanne Secci
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05 Aug., 2020
Ein heißes Thema ... Ich bin nicht generell gegen Kastration oder das Setzen eines Chips beim Rüden, aber bitte wohl überlegt und nicht aus Bequemlichkeit. Vorweg: Kastration bedeutet die operative Entfernung der Keimdrüsen des Hundes, also beim Rüden die Hoden und bei der Hündin die Eierstöcke und zum Teil auch die Gebärmutter. Gemäß §6 Abs. 1 S. 1 TierSchG bei Wirbeltieren, zu welchen auch der Hund zählt, grundsätzlich verboten!!! Ausnahmen: - bei einer medizinischen ärztlichen Indikation - zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung - zur weiteren Nutzung und Haltung der Tiere Das heißt also im Klartext, das die eigentlichen Kastrationen, die bei unseren normalen Haushunden durchgeführt werden, eigentlich verboten sind. Medizinische Indikation ist wenn aufgrund einer Erkrankung durch die Kastration Schmerzen und Leiden des Tieres genommen werden können. So beispielsweise bei Tumorerkrankiungen. D ie Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung bezieht sich auf freilebende Hunde, welche sich unkontrolliert vermehren würden, wie beispielsweise Straßenhunde (Tierschutz) Die Ausnahme zur weiteren Nutzung und Haltung der Tiere bezieht sich auf die Nutztiere, die beispielsweise kastriert werden, weil sie gemästete werden und das Fleisch dann bekömmlicher ist.